Kommissionen
Die ständigen Kommissionen, deren Mitgliederzahl, Organisation und Zuständigkeiten sind im Anhang 2 zur Gemeindeordnung (GO) umschrieben.
- Einbürgerungskommission
- Finanz- und Steuerkommission
- Hochbaukommission
- Kommission Öffentliche Sicherheit
- Kommission Regionale Sozialbehörde Frutigen
- Kommission Soziales, Jugend und Gesundheit
- Kommission Tiefbau, Verkehr und Wasserbau
- Kommission Umwelt und Betriebe
- Kultur- und Freizeitkommission
- Land- und Volkswirtschaftskommission
- Raumplanungskommission
- Regionale Jugendkommission
- Schulkommission
- Zivilschutzkommission NIESEN
Die ständigen Kommissionen konstituieren sich selbst.
Nicht ständige Kommissionen gemäss Art. 58 ff GO bestehen folgende:
- Lawinenausschuss
- Stimm- und Wahlausschuss