Friedhof- und Bestattungsreglement der Einwohnergemeinde Frutigen / Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat Frutigen hat am 15. Dezember 2011 Aenderungen im Friedhof- und Bestattungsreglement der Einwohnergemeinde Frutigen unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt.

Gemäss Art. 41, Abs. 2 der Gemeindeordnung Frutigen wird hiermit dieser Gemeinderatsbeschluss publiziert. Das Reglement mit Anhang 1 und 2 kann während den Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Frutigen eingesehen oder im Internet (www.frutigen.ch) abgerufen werden.

Gemäss Art. 41, Abs. 1 der Gemeindeordnung Frutigen können 5 % der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist setzt der Gemeinderat das Reglement in Kraft.

Gemeinderat Frutigen

 Auflageexemplar  [PDF, 2.00 MB]


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