Gesuch gastgewerbliche Einzelbewilligung - neu online

01. Mai 2023

Ab 1. Mai 2023 kann das Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung online ausgefüllt werden.

Für die Digitalisierung der Formulare «Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung» (GGGE) arbeitet die Gemeinde Frutigen bei einem Pilotprojekt mit.

Ziel der Digitalisierung ist, dass zukünftige Gesuche auf einer Plattform erfasst, bearbeitet und elektronisch an das Regierungsstatthalteramt (RSTA) übermittelt werden.

Die physische Abgabe des Gesuchs an die Gemeindeverwaltung fällt weg. Die Gemeinde prüft das online eingereichte Gesuch und übermittelt dieses elektronisch an das RSTA. Die weitere Bearbeitung erfolgt anschliessend nach üblichem Praxisablauf.

Bitte geben Sie Ihr Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung ab 1. Mai unter folgendem Link elektronisch ein:

https://www.rsta.dij.be.ch/de/start/themen/gastgewerbe/pilotbetrieb-gastgewerbliche-einzelbewilligung.html

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 033 672 52 08 oder priska.zurbruegg@frutigen.ch  zur Verfügung.

Vielen Dank, dass Sie uns bei diesem Pilotprojekt mit Ihrer online Eingabe unterstützen.

Für praktisch Hinweise, wie die Plattform besser oder übersichtlicher gestaltet werden könnte, sind wir jederzeit dankbar.

Einwohnergemeinde Frutigen

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