26. Jul 2022
Die Einwohnergemeinde Frutigen erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes vom 27. März 2012. Taxpflichtig für das jeweilige Jahr sind alle Hundehaltenden, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund mehr als sechs Monate alt ist. Die Hundetaxe beträgt gemäss Hundereglement der Einwohnergemeinde Frutigen vom 7. März 2013 CHF 60.00 je Tier.
Bis Mitte August 2022 werden die Rechnungen für die Hundetaxe 2022 verschickt. Die Rechnungsstellung an die Hundehaltenden in Frutigen erfolgt aufgrund der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere Amicus (www.amicus.ch).
Hundehaltende, die keine Rechnung erhalten, haben sich bis spätestens am 5. September 2022 bei uns zu melden, damit ihnen eine Rechnung zugestellt werden kann.
Wir machen an dieser Stelle auf Folgendes aufmerksam:
Wir wünschen allen Hundehaltenden viel Freude mit ihren Vierbeinern. Vielen Dank, dass Sie Ihre Angaben im Amicus aktuell halten!