20. Aug 2024
Genehmigung und Inkraftsetzung / Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Frutigen hat am 08. August 2024 das Reglement für die Spezialfinanzierung Unterhalt 300m Schiessanlage Hubelhaus unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt.
Gestützt auf Art. 41, Abs. 2 der Gemeindeordnung Frutigen wird hiermit dieser Gemeinderatsbeschluss publiziert. Gemäss Art. 41, Abs. 1 der Gemeindeordnung Frutigen können 5 % der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses (dh. vom 20. August bis 18. September 2024) verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Das Reglement kann auf der Bauverwaltung Frutigen während den Schalteröffnungszeiten eingesehen oder nachstehend abgerufen werden.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist setzt der Gemeinderat das Reglement auf den 01. Januar 2025 in Kraft.
Gemeinderat Frutigen