28. Apr 2022
Änderung Art. 418 und Anhang A16 Gemeindebaureglement / Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Urnengemeinde von Frutigen am 13.06.2021 beschlossene Änderung des Art. 418 und des Anhangs A 16 des Gemeindebaureglements, Mobilfunkanlagenplanung in Anwendung von Art. 61 BauG vom 09.06.1985 mit Datum vom 30.03.2022 genehmigt.
Die Änderung des Baureglements tritt am 04.05.2022 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Bauverwaltung Frutigen, beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Frutigen, 03.05.2022
Der Gemeinderat