13. Jan 2023
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TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2022
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TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2023
Kantons- und Gemeindesteuern
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gibt es im Steuerjahr 2023 wieder einen Zins für Vorauszahlungen. Die Vergütungs- und Verzugs-Zinssätze bleiben im Steuerjahr 2023 gegenüber 2022 unverändert:
Zinssätze | |||
Steuerjahr | Vergütung | Verzug | Vorauszahlung |
2023 | 0,5 % | 3,00 % | 0,25 % |
2022 | 0,5 % | 3,00 % | 0 % |
Direkte Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer sind der Rückerstattungszins (entspricht dem Vergütungszins im Kanton Bern), der Verzugszins sowie der Vergütungszins (entspricht dem Vorauszahlungszins im Kanton Bern) im Kalenderjahr 2023 unverändert gegenüber dem Vorjahr:
Zinssätze | |||
Kalenderjahr | Rückerstattung | Verzug | Vergütung |
2023 | 4,00 % | 4,00 % | 0 % |
2022 | 4,00 % | 4,00 % | 0 % |
Erläuterungen zu den Zinsarten und vergangene Jahre:
Zinsarten
Die Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und
Miteigentümergemeinschaften (sogenannte virtuelle Steuersubjekte) kann ab
Steuerjahr 2022 nun ebenfalls vollständig online eingereicht werden.
Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften
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Die Informationsbeilagen zum Ausfüllen der verschiedenenSteuererklärungen finden Sie hier
Quelle Steuerverwaltung des Kantons Bern