Zweite Lesung zur Steuergesetzrevision 2024

17. Feb 2023

Regierung gegen rückwirkende Inkraftsetzung

Der Regierungsrat und die Finanzkommission (FiKo) sind sich inhaltlich einig über die Bestimmungen der Steuergesetzrevision 2024. Jedoch haben sie eine abweichende Haltung dazu, wann die Gesetzesrevision in Kraft treten soll. Der Regierungsart spricht sich dafür aus, die Revision wie in der ersten Lesung beschlossen per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Die von der FiKo beantragte Rückwirkung der neuen Regeln zu den Solaranlagen und zum höheren maximalen Kinderdrittbetreuungsabzug auf den 1. Januar 2023 sieht er kritisch, da eine Rückwirkung neuer Bestimmungen nur ausnahmsweise in gewichtigen Fällen in Frage kommt. Im vorliegenden Fall ist dies aus Sicht des Regierungsrats nicht ausreichend gegeben. Zudem lässt nur ein Inkrafttreten am 1. Januar 2024 der Verwaltung die notwendige Zeit für die Umsetzungsarbeiten. Bei einem rückwirkenden Inkraftsetzen per 1. Januar 2023 könnte eine geordnete und rechtsgleiche Anwendung der neuen Regeln nicht gewährleistet werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb, die Vorlage auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.

News / Kant. Steuerverwaltung

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