Wochenaufenthalt CH Bürger

Wochenaufenthalt in Frutigen

Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde Frutigen einzieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer).

Für die Regelung des Wochenaufenthaltes in Frutigen melden sie sich bitte persönlich oder schriftlich bei ihrer Niederlassungsgemeinde und geben die erforderlichen Daten zur Regelung ihres Wochenaufenthaltes bekannt. Das Einwohneramt ihrer Niederlassungsgemeinde übermittelt zur Regelung ihres Aufenthaltes in Frutigen ihre Personendaten dem Einwohneramt Frutigen elektronisch oder stellt ihnen eine «Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt» aus.

Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich am Schalter der Einwohnerkontrolle Frutigen. Bitte bringen sie die «Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt» mit, sofern ihnen ihre Niederlassungsgemeinde dieses Dokument ausgestellt hat.

Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde

Unter Wochenaufenthalt verstehen wir den Aufenthalt einer Person, welche in einer anderen Gemeinde als seinem Wohnort erwerbstätig ist, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet. Personen in Ausbildung, d.h. Schüler, Kursbesucher, Auszubildende, Studenten, die sich ausserhalb des Ortes ihrer Niederlassung aufhalten, melden sich ungeachtet ihres Alters mit einem Heimatausweis an.

Für die Regelung des Wochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde steht ihnen nachstehendes Tool zur Verfügung. Sie können sich jedoch auch am Schalter des Einwohneramtes Frutigen melden. Das Einwohneramt Frutigen wird zur Regelung ihres Wochenaufenthaltes die erforderlichen Personendaten entweder elektronisch dem Einwohneramt ihres Aufenthaltsortes übermitteln oder stellt ihnen je nach Aufenthaltsgemeinde zur Anmeldung eine «Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt» aus.

Onlineformular Regelung Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde
Einwohnerkontrolle, Präsidialabteilung
Wohnen und Umziehen

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