Vorsorge§auftrag / Patienten§verfügung / Testament

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen zu diesen Themen:

  • Vorsorgeauftrag;
  • Patientenverfügung;
  • Organspende und
  • Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag).

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte (Formvorschriften, Hinterlegungsmöglichkeiten, etc.) finden Sie im Informationsschreiben der Anschlussgemeinden des Regionalen Sozialdienstes Frutigen.

Einen Überblick zum Erbschaftswesen und dem Vorgehen im Todesfall finden Sie hier.

Bei Fragen kontaktieren Sie die zuständige Ansprechperson beim Regionalen Sozialdienst Frutigen unter: 033 672 52 40 oder erbschaften@frutigen.ch.

Häufige Fragen

Was ist ein Vorsorgeauftrag & wie gehe ich vor?

Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Das kann z.B. wegen Demenz, einer schweren Krankheit oder wegen einem Unfall sein.

Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie vertreten soll. Es ist auch möglich, eine Organisation zu bezeichnen. Der Vorsorgeauftrag muss nach Eintreten der Urteilsunfähigkeit von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt werden.

Mehr zu den Formvorschriften, den Möglichkeiten der Hinterlegung, etc. lesen Sie im Informationsschreiben der Anschlussgemeinden des RSD Frutigen.

Eine Mustervorlage finden Sie hier: www.vorsorgeauftrag-vorlage.ch

Ortsansässige Personen können ihren Vorsorgeauftrag bei der Gemeinde Frutigen hinterlegen. Die Gebühr beträgt 30 Franken. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe eines Vorsorgeauftrags müssen Sie sich ausweisen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.

Bei Fragen kontaktieren Sie die zuständige Ansprechperson beim Regionalen Sozialdienst Frutigen unter:
033 672 52 40 oder erbschaften@frutigen.ch.

Was gibt es beim Erstellen einer Patientenverfügung zu beachten?

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und welche medizinischen Massnahmen durchgeführt werden sollen. Die Patientenverfügung muss von den Ärzten und von Ihren Angehörigen respektiert und umgesetzt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen entlasten. Die Patientenverfügung kann nicht bei der Gemeinde Frutigen hinterlegt werden.

Mehr zu den Formvorschriften, den Möglichkeiten der Hinterlegung etc. lesen Sie im Informationsschreiben der Anschlussgemeinden des RSD Frutigen.

Eine Mustervorlage finden Sie auf der Website der FMH – dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte: www.fmh.ch

Wo kann ich mein Testament hinterlegen?

Ein Testament ist als "letzwillige Verfügung" nur gültig, wenn es von Hand geschrieben, mit Ort, vollständigem Datum und Unterschrift versehen oder von einem Notar beurkundet ist.

Mehr zu den Formvorschriften, den Möglichkeiten der Hinterlegung etc. lesen Sie im Informationsschreiben der Anschlussgemeinden des RSD Frutigen.

Bestattungswünsche sind nicht Bestandteil des Testaments und sollten in einer separaten Erklärung abgefasst werden. Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei. Am besten Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.

Ortsansässige Personen können ihr Testament bei der Gemeinde Frutigen hinterlegen. Die Gebühr beträgt 30 Franken. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe des Testaments müssen Sie sich ausweisen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.

Bei Fragen kontaktieren Sie die zuständige Ansprechperson beim Regionalen Sozialdienst Frutigen unter:
033 672 52 40 oder erbschaften@frutigen.ch.

Wie halte ich meine Bestattungswünsche fest?

Der Tod eines Mitmenschen stellt die Hinterbliebenen vor Fragen, mit denen sie sich in der Regel wenig auseinandergesetzt haben. Sorgen Sie daher frühzeitig vor! Notieren Sie Ihre Wünsche und informieren Sie Ihre Angehörigen. Der Leitfaden «Meine Bestattungswünsche» hilft Ihnen dabei.

Kann ich Erben einsetzen oder ausschliessen?

In einem sogenannten Erbvertrag regeln mindestens zwei Parteien bei einem Notar die Erbeinsetzung oder den Erbverzicht.

Mehr zu den Formvorschriften, den Möglichkeiten der Hinterlegung etc. lesen Sie im Informationsschreiben der Anschlussgemeinden des RSD Frutigen.

Organspende Ja oder Nein?

Es gibt gute Gründe diese Frage mit den Angehörigen oder engen Freunden zu besprechen. Sie können Ihre Absicht mit einer Spenderkarte festhalten.

Mehr dazu lesen Sie im Informationsschreiben der Anschlussgemeinden des RSD Frutigen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Sozialabteilung / §Regionaler Sozialdienst Frutigen, Sozialhilfe, Kindes- & Erwachsenenschutz
Soziale Sicherheit, Vorsorge und Lebensende

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