Nieder§lassungs§ausweis

Der Niederlassungsausweis bestätigt, dass eine Einwohnerin oder ein Einwohner mit Heimatschein in Frutigen angemeldet ist. Der Heimatschein ist beim Einwohneramt des schriftenpolizeilichen Wohnortes hinterlegt und als Quittung dafür wird der Niederlassungsausweis ausgestellt und abgegeben.

Bei einer Abmeldung in Frutigen, weil ein Umzug in eine andere Gemeinde bevorsteht, ist dieses Dokument dem Einwohneramt abzugeben.

Einwohnerkontrolle, Präsidialabteilung
Wohnen und Umziehen

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