Der Gemeindepräsident leitet die Gemeindeversammlung, nimmt in der Gemeinde die Ombudsfunktion wahr und übernimmt in Absprache mit dem Gemeinderatspräsidenten repräsentative Aufgaben.
Der Gemeinderat kann ihm weitere Aufgaben übertragen. Zudem bietet er zweimal pro Jahr Bürgergespräche an.
Profilbeschreibung
Profilbeschreibung für das Gemeindepräsidium
Ist der Gemeindepräsident verhindert, hat der Vizegemeindepräsident dessen Funktionen zu erfüllen. Es stehen ihm dabei die gleichen Rechte zu und es obliegen ihm die gleichen Pflichten wie dem Gemeindepräsidenten.