In der Regel finden pro Jahr zwei ordentliche sowie ein bis zwei ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Im ersten Halbjahr (Mai oder Juni) ist die Genehmigung der Jahresrechnung des Vorjahres ein Haupttraktandum und im zweiten Halbjahr (November oder Dezember) die Genehmigung des Budgets für das kommende Jahr.
Die Zuständigkeiten der Gemeindeversammlung (ausschliesslich Sachgeschäfte) sind in Art. 40 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Frutigen umschrieben. Das Verfahren an Gemeindeversammlungen ist im Kapitel 2 der Gemeindeordnung, Anhang 3 umschrieben (Reglement über Abstimmungen und Wahlen, RAW).
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Abteilung Zentrale Dienste.
Die Gemeindeversammlung wird am Dienstag, 3. Juni 2025, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Frutigen stattfinden.