Kommission Soziales, Jugend und Gesundheit

Mitglieder: 5

Präsident/in: Ressortvorsteher/in

Sekretariat: Leiter/in Regionaler Sozialdienst

Aufgaben:

Im Bereich Soziales
Bearbeitung aller kommunalen Fragestellungen im Bereich Soziales, Erbschaftswesen, Gesundheit und Alimentenwesen, soweit diese Bereiche nicht der Sozialbehörde oder dem Sozialdienst zugewiesen sind, und zwar selbstständig, mit abschliessender Kompetenz und in eigener Verantwortung. Die KSJG wird von der Kommission Regionale Sozialbehörde (KRSB) gemäss Art. 17 Abs. 6 SHG über die Sozialhilfe informiert. Weiter kann die KSJG gemäss Art. 17 Abs. 5 SHG Aufgaben im Sinne der institutionellen Sozialhilfe übernehmen (Art. 17 ff SHG). Dazu gehören insbesondere:

  • Alimentenbevorschussung und –inkasso, soweit nicht an eine Drittstelle delegiert. KSJG ist Entscheidungsträger, ob die Alimentenbevorschussung delegiert wird.
  • Kindertagesstätten
  • Verwaltung von Fonds (Jugendfonds, Fonds aus den Legaten, Grabfonds, Legat Büschlen, Anteil Soziales)
  • Eröffnung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen
  • Anordnung von Erbschaftsinventaren
  • Anordnung von Erbschaftsverwaltungen
  • Kommunale Aufgaben aus der kantonalen Heimverordnung (gemäss Art. 15 ff HEV); Abklärung der HEV-Plätze und Aufsichtsfunktion der HEV-Plätze

Ausgeschlossen ist explizit das Siegelungswesen. Die sozialen Problemlagen materielle Bedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Sucht, Schulden, Kindes- und Erwachsenenschutz, Pflegekinder werden vom Regionalen Sozialdienst wahrgenommen.
 
Im Bereich Jugend
Die Aufgabenerfüllung erfolgt in Zusammenarbeit mit der professionellen Jugendarbeit und soll dem Gedanken der regionalen Zusammenarbeit folgen.

  • Kontinuierliche Beobachtung und Bearbeitung im Bereich Jugendarbeit/Jugendschutz zusammen mit der Regionalen Jugendkommission
  • Aufsicht über die kommunale Jugendarbeit, soweit nicht die Regionale Jugendkommission zuständig ist
  • Förderung und Unterstützung der kommunalen Jugendarbeit

Im Bereich Gesundheit
Soweit in der Zuständigkeit der Gemeinde

  • Altersheime, Spitäler, Kranken- und Pflegeheime
  • Spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege
  • Gesundheitswesen

übrige Aufgaben

  • Asylwesen: Die KSJG ist Kontaktbehörde für den kommunalen Asylvollzug. Sie bestimmt eine kommunale Kontaktperson für Fragen des kommunalen Asylvollzugs. Die KSJG kann den kommunalen Asylvollzug im Rahmen einer Leistungsvereinbarung an Dienstleister delegieren. Die KSJG überwacht den kommunalen Asylvollzug
  • Integration: Der Regionale Sozialdienst ist für die Koordination der Umsetzung des Integrationsgesetzes (Art. 5, 6, 8 – 11) zuständig
  • Zugewiesene Spezialaufträge
Dorfstrasse 20
3714 Frutigen
E-Mail

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