Die Gastgewerblichen Bewilligungen können unter untenstehendem Link heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Das Gesuch muss dann zusammen mit den Unterlagen, zur weiteren Bearbeitung, am Schalter der Präsidialabteilung abgegeben werden.
Die Bewilligung wird dann vom Regierungsstatthalteramt ausgestellt.
Kantonale Geldspielgesetzgebung ab 01.01.2021:
Ab 01.01.2021 treten das neue kantonale Geldspielgesetz (KGSG) sowie die kant. Geldspielverordnung (KGSV) in Kraft.
Meldepflicht Tombolas und Lottos (neu ab 01.01.2021):
- Lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere können im Kanton Bern mit einer Bewilligung durchgeführt werden.
- Kleinlotterien können nur noch im Eigenverkauf bewilligt werden.
- Lottos und Tombolas unterliegen einer Meldepflicht.
Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern zu richten (Tel. 031 636 01 39).
Gesuch: spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung.
Checkliste und Anleitung zum Onlineformular
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