Aktuelles
Ab 1. Mai 2023 wirkt die Gemeinde Frutigen bei einem Pilotprojekt mit, wobei das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung neu online eingereicht werden kann.
Bitte füllen Sie das Gesuch über untenstehenden Link aus:
Online Gesuch gastgewerbliche Einzelbewilligung
Vielen Dank, dass Sie uns bei diesem Pilotprojekt mit Ihrer online Eingabe unterstützen.
Zu diesen Thema gab es am 1. Mai 2023 eine Mitteilung unter "Aktuelles" mit weiteren Informationen.
Diese finden Sie hier.
Allgemein
Die verschiedenen Gesuche für Gastgewerbliche Betriebs- und Einzelbewilligungen können unter untenstehendem Link heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Das Gesuch muss dann zusammen mit den Unterlagen, zur weiteren Bearbeitung, am Schalter der Präsidialabteilung abgegeben werden.
Die Bewilligung wird dann vom Regierungsstatthalteramt ausgestellt.
Kantonale Geldspielgesetzgebung ab 01.01.2021:
Ab 01.01.2021 treten das neue kantonale Geldspielgesetz (KGSG) sowie die kant. Geldspielverordnung (KGSV) in Kraft.
Meldepflicht Tombolas und Lottos (neu ab 01.01.2021):
- Lokale Sportwetten und kleine Pokerturniere können im Kanton Bern mit einer Bewilligung durchgeführt werden.
- Kleinlotterien können nur noch im Eigenverkauf bewilligt werden.
- Lottos und Tombolas unterliegen einer Meldepflicht.
Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern zu richten (Tel. 031 636 01 39).
Gesuch: spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung.
Checklisten, Anleitungen und Onlineformulare.