Steuerregister

Die Steuerverwaltung der Gemeinde führt die Register für die Einkommens- und Vermögenssteuer, amtlichen Werte sowie der Liegenschaftssteuer. Zur Registertätigkeit gehören auch die Abklärungen zum steuerlichen Wohnsitz.

Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.

Finanzabteilung, Steuerverwaltung
Gemeindesteuern

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