Niederlassung Schweizer Bürger

Wer in eine Gemeinde einzieht, in der er dauernd zu bleiben beabsichtigt oder wo sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet, hat sich zur Niederlassung anzumelden (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt).

Niedergelassene haben sich innert 14 Tagen seit Zuzug beim Einwohneramt Frutigen anzumelden.

Für Personen, welche sich bei der früheren Wohnsitzgemeinde mit eUmzugCH abgemeldet haben, entfällt eine Anmeldung beim Einwohneramt Frutigen. 

Wünschen Sie für die Anmeldung beim Einwohneramt Frutigen eine persönlche Bediengung am Schalter, beachten Sie bitte die 14-tägige Meldefrist.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Identitätskarte oder Schweizer Pass
eUmzugCH
Einwohnerkontrolle, Präsidialabteilung
Wohnen und Umziehen

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