AGOV für kantonale E-Services verpflichtend

07. Jul 2025

Seit Dezember 2024 setzt der Kanton Bern das Anmeldeverfahren AGOV für die über BE-Login aufgerufenen E-Services ein. Seit 5. Juli 2025 ist die Umstellung des Anmeldeverfahrens für alle natürlichen Personen (Privatpersonen) verpflichtend.

Die Umstellung des Anmeldeverfahrens für die über BE-Login aufgerufenen E-Services ist seit Dezember 2024 möglich. Bislang hatten die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, die Umstellung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Ab jetzt ist die Nutzung des Anmeldeverfahrens AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, für natürliche Personen (Privatpersonen) verpflichtend.

Auf die Mitarbeiter-Logins hat die Umstellung keinen Einfluss. So können beispielsweise Privatpersonen, die BE-Login im Zusammenhang mit den Steuern auch für berufliche Zwecke (z. B. als Treuhänder/-in oder Vertreter/-in) nutzen, dies nach der Umstellung auf AGOV weiterhin tun. Das Angebot bleibt unverändert. Die Umstellung für Organisationen (juristische Personen) ist im zweiten Halbjahr 2025 vorgesehen.

Rund die Hälfte der rund 600'000 BE-Login-Nutzenden hat die Umstellung auf das Anmeldeverfahren AGOV bisher vorgenommen.

Medienmitteilung Kanton Bern

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