Bauzonenplan- und Baureglements§änderung zur Arbeitszone IV

13. Feb 2024

Bauzonenplan- und Baureglementsänderung zur Arbeitszone IV Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Urnengemeinde von Frutigen am 05. Juli 2020 beschlossene Bauzonenplan- und Baureglementsänderung zur Arbeitszone IV in Anwendung von Art. 61 BauG vom 09. Juni 1985 mit Datum vom 09. Januar 2024 genehmigt, wobei mit Antrag bzw. Zustimmung des Gemeinderates vom 19. Dezember 2023

- der Anhang A132a Abs. 4 des Baureglements zu den Abgrabungen analog des im Rahmen der Umsetzung der BMBV von der Gemeindeversammlung am 11. Juli 2023 beschlossenen Art. 212 Abs. 4 lit. f des Baureglements ergänzt wird: "Abgrabungen sind nur auf einer Fassadenseite zulässig.", sowie

- die beiden Parzellen Nrn. 3817 und 4989 aufgrund eines Antrages der Grundeigentümerschaft von der vorliegenden Genehmigung ausgenommen und dementsprechend im Bauzonenplan gekennzeichnet werden.

Die Änderung des Zonenplans und Baureglements tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Bauverwaltung Frutigen, beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und beim kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Frutigen, 13. Februar 2024

Der Gemeinderat

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