Beitrags§reglement Orts-, Natur- & Landschafts§schutz - fak. Referendum
05. Dez 2025
Beitragsreglement zur Erfüllung von Aufgaben im Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutz: Änderung – Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Frutigen hat am 20. November 2025 die Änderungen zum Beitragsreglement zur Erfüllung von Aufgaben im Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutz vom 28. Juli 1997 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt und das Vollzugsreglement und die Erläuterungen zu den Reglementen aufgehoben.
Gestützt auf Art. 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird hiermit dieser Gemeinderatsbeschluss publiziert. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung Frutigen (Abteilung Zentrale Dienste) während den Schalteröffnungszeiten oder auf der Webseite www.frutigen.ch unter „Aktuelles“ eingesehen werden.
Gemäss Art. 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung können 5 % der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist setzt der Gemeinderat das Reglement in Kraft.
Gemeinderat Frutigen
