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Erhöhte Waldbrandgefahr

24. Jul 2026

Feuerverbot und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Bern

Die anhaltende Trockenheit und die für die kommenden Tage prognostizierten hohen Temperaturen führen zu einer weiteren Verschärfung der Waldbrandgefahr im Kanton Bern. Deshalb gelten ab sofort im gesamten Kantonsgebiet zusätzliche Schutzmassnahmen.

Das Entfachen von Feuer ist in allen Wäldern sowie innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Waldrand untersagt. Mit dieser Ausweitung reagieren die zuständigen Behörden auf die aktuell hohe Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4).

Neben dem Feuerverbot gilt kantonsweit auch ein umfassendes Feuerwerksverbot. Verboten ist das Abbrennen sämtlicher Feuerwerkskörper und anderer pyrotechnischer Gegenstände – unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder ausserhalb der Feuerverbotszonen befinden. Ebenfalls nicht erlaubt sind das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhen- und Bundesfeuern.

Auch ausserhalb der Waldnähe ist besondere Vorsicht geboten. Offene Feuer sollen ausschliesslich in dafür vorgesehenen Feuerstellen entfacht und jederzeit beaufsichtigt werden. Bei windigen Verhältnissen ist ganz auf Feuer im Freien zu verzichten. Den Anweisungen der zuständigen Behörden ist Folge zu leisten.

Weiterführende Informationen zu den geltenden Massnahmen finden Sie auf der Website des Kantons Bern:

Webseite des Kantons Bern

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