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Friedhof- und Bestattungsreglement mit Anhänge 1 und 2 - Fakultatives Referendum

03. Nov 2026

Teilrevision Reglement und Anhänge 1 + 2

Der Gemeinderat Frutigen hat am 08.10.2026 die Änderungen des Friedhof- und Bestattungsreglements, des Anhang 1 (Gebührentarif) und des Anhang 2 (Bestattung mittelloser Personen) unter Vorbehalt des fakultativen Referendums genehmigt.

Gestützt auf Art. 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird hiermit dieser Gemeinderatsbeschluss publiziert. Das Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung Frutigen (Abteilung Zentrale Dienste) während den Schalteröffnungszeiten oder auf der Webseite www.frutigen.ch unter „Aktuelles“ eingesehen werden.

Gemäss Art. 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung können 5 % der Stimmberechtigten innert 60 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist setzt der Gemeinderat das Reglement in Kraft.

Gemeinderat Frutigen

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