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Obere Bahnhofstrasse: Fussgängerstreifen

08. Okt 2026

Informationen zum provisorischen Fussgängerstreifen an der Oberen Bahnhofstrasse


Während der Sanierung und Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Frutigen kam es auf der Oberen Bahnhofstrasse zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, um die Baustelle zu umfahren. Da der Schulweg vieler Schüler/innen und Kindergartenkinder über die Obere Bahnhofstrasse führt, hat die Gemeinde Frutigen auf Anregung von Eltern beschlossen, auf der Leimbachbrücke einen provisorischen Fussgängerstreifen zu erstellen, welcher per Ende Sanierung Ortsdurchfahrt wieder entfernt wurde, da er nicht den Vorgaben des Bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) und des Kantons entsprochen hat. Nach der Demarkierung des Fussgängerstreifens Anfang April 2026 gingen viele Reklamationen von Bürgerinnen und Bürgern auf der Gemeindeverwaltung ein. Eine erneute Abklärung mit zwei Verkehrsspezialisten der Kantonspolizei Bern und des Kantons bestätigte, dass ein Fussgängerstreifen mehreren Vorgaben des Kantons und des Bfu nicht entspricht.

Damit ein Fussgängerstreifen eine sichere Querung gewährleistet, müssen folgende grundlegende Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden:

· Sichtverhältnisse: die Sichtweite muss mind. 55 m betragen

· Beleuchtung: Erkennbarkeit der Fussgänger/innen nachts bis 1 m hinter den Annäherungsbereich

· Zweistreifigkeit: ein Fussgängerstreifen darf nicht über mehr als ein Fahrstreifen führen (Schutzinsel)

· geschützter Wartebereich: auf Seite Hausnr. 18 kann kein geschützter Wartebereich erstellt werden

· Fussgängerfrequenz: mind. 100 Fussgänger/innen an den fünf meistbelasteten Stunden eines Durchschnittstages

· Durchschnittlicher Tagesverkehr: täglich müssen mind. 3'000 Fahrzeuge verkehren

Die Beleuchtung und der geschützte Wartebereich können den Vorgaben angepasst werden. Die Sichtverhältnisse und die Zweistreifigkeit sind dagegen vorgegeben und können nicht durch bauliche Massnahmen verbessert, bzw. erreicht werden. Die Zählungen der querenden Fussgänger/innen und des durchschnittlichen Tagesverkehrs zeigen Resultate, die deutlich unter den Vorgaben für einen Fussgängerstreifen liegen. Der Gemeinderat hat die Möglichkeit, einen Fussgängerstreifen zu erstellen, der den vorangehend erwähnten Kriterien nicht entspricht. Es besteht dabei jedoch das Risiko, dass die Gemeinde Frutigen die vollumfängliche Haftung für Unfälle, welche sich bei diesem Fussgängerstreifen ereignen, tragen muss.

Weil die Gemeinde dieses Haftungsrisiko nicht eingehen will, setzt sich die Bauverwaltung aktuell mit verschiedenen anderen Lösungsvarianten auseinander, welche sich zurzeit bei einem externen Planungsbüro, im Hinblick auf deren technischen Umsetzbarkeit, in Prüfung befinden. Auch in Bezug auf die Beleuchtung beim Fussgängerstreifen soll eine Fachperson beigezogen werden, um mögliche Optimierungen zu prüfen und entsprechende Massnahmen zu beurteilen.

Bauverwaltung Frutigen


Kontaktadresse für weitere Infos:

Sandra Aegler, Bereichsleiterin Tiefbau/Verkehr/Wasserbau

sandra.aegler@frutigen.ch 

Tel. 033 672 52 26


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