Informationen Feuern im Freien
30. Okt 2026
Jeden Herbst werden Aufräumarbeiten im Wald, auf Feldern und in Gärten durchgeführt und Grünabfälle verbrannt. Laub, frisches Astmaterial sowie feuchte oder nasse pflanzliche Abfälle dürfen nicht im Freien verbrannt werden, da dies starke Rauchentwicklung und lästige Gerüche entfaltet. Mottfeuer sind rechtswidrig.
Was darf noch im Freien verbrannt werden?
Trockene, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn nur wenig Rauch entsteht. Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie Hier.
Bei Verbrennen von Schlagabraum ist die Feuerwehr sowie die Polizei zu informieren:
Feuerwehr Pikettoffizier Tel.: 079 683 64 90
Einsatzzentrale Tel.: 118
Wir machen darauf aufmerksam, dass Einsätze der Feuerwehr dem Verursacher verrechnet werden.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme und die entsprechende Umsetzung.
Feuerwehr Frutigen & Gemeinde Frutigen
