Sanierung Orts§durchfahrt - Verkehrs§massnahmen

21. Mär 2024

Publikation Tiefbauamt Kanton Bern vom 07.03.2024

Teilstrecke 
Kanderstegstrasse, Einmündung Farbgasse (Koordinate 2'615'913 / 1'159’599) – Dorfstrasse, Einmündung Käsereigässli (Koordinate 2'615'819 / 1'159’637).

Dauer
2. April – 7. Juni 2024.

Einschränkungen / Verkehrsführung 
Grossräumige Umleitung des Verkehrs von und nach Adelboden via Reudlen über die alte Staatsstrasse (Reichenbach i.K. – Frutigen).

Während der Nächte von Montag – Samstag (Reserve-Nächte Samstag – Montag) jeweils von 20 – 6 Uhr: 
Baubereich (siehe Teilstrecke) für den Verkehr vollständig gesperrt. Verkehr wird mit Beihilfe Verkehrsdienst einspurig über die Farbgasse umgeleitet. Die Zufahrt zu den Liegenschaften ist über die Kantonsstrasse nicht möglich. Die Erschliessung erfolgt über die rückwärtigen Gemeindestrassen.

Der Verkehr von Reudlen in Richtung Adelboden wird über die Lindenmattstrasse – Obere Bahnhofstrasse – Untere Bahnhofstrasse – Kanderstegstrasse – Farbgasse umgeleitet.

Während dem Tag (6 – 20 Uhr) und den nicht benützten Reservenächten: 
Dorfstrasse einspurig befahrbar. Der Verkehr wird mit Lichtsignalanlagen geregelt. Kanderstegstrasse (Adler – Farbgasse) ist nur für Pw einspurig in Fahrtrichtung Spiez befahrbar. In der Gegenrichtung wird der Verkehr kleinräumig über die Untere Bahnhofstrasse – Obere Bahnhofstrasse –Lindenmattstrasse umgeleitet. Lkw und Care müssen in beiden Fahrtrichtungen die Umleitungen benützen. Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.

Die Anordnungen des Verkehrsdienstes sind strikt zu befolgen.

Homepage mit weiterführenden Informationen und Info-Flyer: Sanierung Ortsdurchfahrt Frutigen (be.ch) 

Grund der Massnahme
Intensivbauphase zur Sanierung der Kantonsstrasse und der Werkleitungen (April – Mai) und Montage hängende Strassenbeleuchtung (Anfang Juni)

Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29.Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert sowie in einer Fahrtrichtung gesperrt und umgeleitet.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt (Thun), 7. März 2024 
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I

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