Wasserentnahmen aus der Kander
13. Jul 2026
Bei Trockenheit
Aufgrund der aktuellen Trockenheit sind Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern möglich, aber bewilligungspflichtig.
Im Moment darf nur aus der Kander Wasser entnommen werden. Das Wasser darf in erster Linie für landwirtschaftliche Zwecke entnommen werden und ist ausschliesslich mit mobilen Pumpen oder gereinigten Druckfässern und für eine kurzen Zeitraum erlaubt. Dieser muss auf dem Gesuch angegeben werden.
Das Bewässern von privaten Gärten, Rasenflächen oder Grünanlagen ist nicht gestattet.
Ob eine Bewilligung erteilt werden kann, hängt von der Abflussmenge ab. Sinkt der Wasserstand stark, werden keine weiteren Bewilligungen mehr ausgestellt und die laufenden Bewilligungen verlieren ihre Gültigkeit.
Für Fragen und die Einreichung von Gesuchen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Tiefbau, Verkehr und Wasserbau der Gemeinde Frutigen.
