Informationen Winterdienst
29. Okt 2026
Winterdienst auf Gemeindestrassen
Die Gemeinde Frutigen sorgt dafür, dass die öffentlichen Strassen, Trottoirs und Wege auch während der Wintermonate möglichst sicher benützt werden können. Trotz eines raschen und sorgfältigen Winterdienstes können Schnee, Eis und winterliche Strassenverhältnisse nicht immer vollständig vermieden werden. Deshalb sind alle Verkehrsteilnehmenden angehalten, ihr Verhalten den jeweiligen Verhältnissen anzupassen und besondere Vorsicht walten zu lassen.
Welche Arbeiten werden ausgeführt?
Bei Schneefall werden die Strassen und Trottoirs geräumt. Die Schneepflüge kommen in der Regel zum Einsatz, sobald auf den Strassen etwa 8 cm und auf den Trottoirs rund 5 cm Schnee liegen. Zusätzlich werden bei Bedarf Salz oder Splitt eingesetzt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Salz und Splitt
Streusalz wird nur dort eingesetzt, wo die Gefahr von Glatteis oder Rutschgefahr besteht. Dabei gilt der Grundsatz: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Splitt wird vor allem auf Trottoirs, Gehwegen und steilen Strassenabschnitten verwendet. Privatstrassen, die von der Gemeinde auf Gesuch hin geräumt werden, werden grundsätzlich nicht gesalzen.
Handräumung
Für die Schneeräumung von Hand stehen nur wenige Mitarbeitende zur Verfügung. Sie räumen vor allem schmale Fusswege, Fussgängerstreifen, Bushaltestellen, Treppen und Schächte frei.
Unser Angebot:
Als Sofortmassnahme gegen Schnee und Glatteis wurden in unmittelbarer Nähe von steilen Fusswegen und Strassenpartien Streugutbehälter aufgestellt. Diese Behälter enthalten Splitt und stehen im Bedarfsfall jedermann zur Verfügung.
Parkieren
Damit die Schneeräumung effizient durchgeführt werden kann, bitten wir die Bevölkerung, Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Strassen oder Plätzen abzustellen. Behinderungen führen zu Verzögerungen und erschweren die Räumungsarbeiten erheblich
Wander- und Bergwege
Auf Wander- und Bergwegen wird kein Winterdienst durchgeführt. Die Benützung erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Unfälle wegen Schnee oder Eis können keine Haftungsansprüche gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.
Gut zu Wissen
Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen sind bei Anschlüssen an den öffentlichen Raum selbst für die Schneeräumung verantwortlich.
Schnee von privaten Grundstücken darf nicht auf öffentliche Strassen, Wege oder Plätze geschoben werden.
Wird bei der Schneeräumung Schnee durch Pflügen oder Schleudern auf angrenzende Grundstücke befördert, muss dies gemäss dem Strassen- und Wegreglement der Gemeinde Frutigen toleriert werden.
Für das Entfernen von «Längswälmen» entlang des eigenen Grundstücks sind die angrenzenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verantwortlich.
Haftet die Gemeinde bei einem Unfall auf einer vereisten Strasse?
Grundsätzlich ja, aber nur in Ausnahmefällen. Die betroffene Person muss nachweisen können, dass die Gemeinde ihre Pflichten beim Winterdienst stark vernachlässigt hat. Wer zum Beispiel mit Sommerreifen unterwegs ist und wegen Schnee oder Matsch einen Unfall verursacht, kann die Gemeinde in der Regel nicht haftbar machen.
Deshalb gilt: Alle Verkehrsteilnehmenden müssen sich auf winterliche Verhältnisse einstellen und entsprechend ausgerüstet sein. Dazu gehören beispielsweise Winterreifen, angepasste Geschwindigkeit und gutes Schuhwerk.
Zum Schluss
Wir alle nutzen Strassen und Trottoirs und haben unterschiedliche Erwartungen an den Winterdienst:
- Kinder freuen sich auf Schnee zum Schlitteln und Spielen.
- Fussgängerinnen und Fussgänger möchten sicher unterwegs sein.
- Berufstätige möchten rechtzeitig zur Arbeit kommen.
Wir verstehen diese verschiedenen Bedürfnisse. Trotzdem ist es nicht immer möglich, überall gleichzeitig optimale Verhältnisse zu schaffen. Unsere Mitarbeitenden setzen sich mit grossem Engagement für einen sicheren Winterdienst ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Einsatzkräfte nicht überall gleichzeitig im Einsatz sein können.
Für Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Winterpikett Büro Bauverwaltung: 033 672 52 20
Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter!
Bauverwaltung Frutigen
