Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommenssteuer 2025

04. Apr 2024

Um die sogenannte «kalte Progression» auszugleichen, werden bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2025 die Einkommenssteuertarife angepasst. Steigen als Folge der Teuerung die Löhne, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommenssteuern, ohne dass die realen Löhne zunehmen. Um das zu vermeiden, sieht das bernische Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge an die Teuerung vor.

Im Jahr 2023 betrug die Teuerung in der Schweiz 1,7 Prozent. Nach den Bestimmungen des Steuergesetzes müssen deshalb per 1. Januar 2025 die Einkommenssteuertarife angepasst werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2025 beschlossen. Da die Teuerung im relevanten Zeitraum kleiner als 3 Prozent war, werden die übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge für das Steuerjahr 2025 nicht angepasst. Über allfällige Ausgleiche im Bereich der direkten Bundessteuer, wird die Eidgenössische Finanzverwaltung im Herbst 2024 informieren.

Steuerverwaltung Frutigen

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