03. Jan 2024
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TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2023
Kantons- und Gemeindesteuern
Bei den Kantons- und Gemeindesteuern wurden die Zinssätze für Vorauszahlungen und Vergütungen für das Steuerjahr 2024 erhöht. Derjenige für den Verzugszins wurde um ein Prozent angehoben:
Zinssätze | |||
Steuerjahr | Vergütung | Verzug | Vorauszahlung |
2024 | 1,0 % | 4,00 % | 0,75 % |
2023 | 0,5 % | 3,00 % | 0,25 % |
Direkte Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer wurden der Rückerstattungszins (entspricht dem Vergütungszins im Kanton Bern), der Verzugszins sowie der Vergütungszins (entspricht dem Vorauszahlungszins im Kanton Bern) für das Kalenderjahr 2024 erhöht:
Zinssätze | |||
Kalenderjahr | Rückerstattung | Verzug | Vergütung |
2024 | 4,75 % | 4,75 % | 1.25 % |
2023 | 4,00 % | 4,00 % | 0 % |
Erläuterungen zu den Zinsarten und vergangene Jahre: Zinsarten
Steuererklärung für Erben- und Miteigentümergemeinschaften, Personengesellschaften
Die Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und
Miteigentümergemeinschaften (sogenannte virtuelle Steuersubjekte) kann
ebenfalls vollständig online eingereicht werden.
Steuererklärung für Erben- und Miteigentümergemeinschaften, Personengesellschaften
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Steuerverwaltung Frutigen / Steuerverwaltung Kanton Bern