ZPP Nr. 4 "Sport- und Freizeitanlagen Frutigen", 3. nachträgliche Änderung
14. Jul 2026
Geringfügige 3. nachträgliche Änderung des Bauzonenplans/Baureglements betreffend der ZPP Nr. 4 "Sport- und Freizeitanlagen Frutigen" nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) / Beschluss des Gemeinderats - Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Frutigen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 25. Juni 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung Frutigen, Badgasse 1, 3714 Frutigen während den ordentlichen Büroöffnungszeiten oder nachstehend eingesehen werden.
Frutigen, 21. Juli 2026
Der Gemeinderat
