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Öffentliche Auflage - Zonenplanänderung Areal Pyrowillen GmbH

14. Apr 2026

Öffentliche Planauflage - Geringfügige Änderung des Bauzonenplans/Baureglementes auf den Parzellen Nrn. 3576, 3539, 424 und 4608 (Areal Pyrowillen GmbH)

Der Gemeinderat Frutigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:

- Änderung Bauzonenplan

- Änderung Baureglement

Zur Einsichtnahme liegen folgende weitere Unterlagen auf:

- Erläuterungsbericht

- Naturgefahrengutachten vom 5. Januar 2026

- Lärmschutzgutachten vom 6. August 2025

- Altlastenuntersuchung vom 10. Oktober 2025

Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 22. April 2026 bis 21. Mai 2026 bei der Bauverwaltung Frutigen, Badgasse 1, 3714 Frutigen während den ordentlichen Büroöffnungszeiten öffentlich auf oder können nachstehend abgerufen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Frutigen, Badgasse 1, 3714 Frutigen einzureichen.

Frutigen, 21. April 2026

Gemeinderat Frutigen


Änderung Bauzonenplan

Änderung Baureglement

Erläuterungsbericht

Naturgefahrengutachten vom 05. Januar 2026

Lärmschutzgutachten vom 6. August 2025

Altlastenuntersuchung vom 10. Oktober 2025

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